Auch häusliche Gewalt im Fokus
Neben den beiden Vergewaltigungsurteilen legte Høiby auch Berufung gegen einen Schuldspruch wegen häuslicher Gewalt ein. Konkret geht es um den Vorwurf der „Misshandlung in engen Beziehungen“.
Im Mittelpunkt steht seine damalige Freundin Nora Haukland. Høiby soll sie in den Jahren 2022 und 2023 mehrfach misshandelt haben. Auch diesen Teil des Urteils will er nun vor dem Berufungsgericht überprüfen lassen.
Damit stehen bei der neuen Verhandlung mehrere besonders schwerwiegende Punkte des ursprünglichen Urteils erneut auf dem Prüfstand.
Allerdings bedeutet die Berufung nicht, dass automatisch das komplette Verfahren von Anfang an wiederholt wird. Høiby hat gegen weitere Punkte, in denen er schuldig gesprochen wurde, keine Berufung eingelegt.
Das ist deshalb entscheidend, weil die ursprüngliche Anklage weitaus umfangreicher war.
Rund 40 Vorwürfe

Insgesamt musste sich Høiby mit rund 40 Anklagepunkten auseinandersetzen. Die Vorwürfe reichten von Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung über Drogentransport bis hin zu Körperverletzung, Drohungen und Vergewaltigung.
Das Urteil vom 15. Juni beschäftigte sich entsprechend mit zahlreichen unterschiedlichen Vorwürfen. Nicht gegen alle Entscheidungen will Høiby jedoch vorgehen.
Die Berufung konzentriert sich vielmehr auf die beiden Vergewaltigungsurteile sowie den Schuldspruch wegen „Misshandlung in engen Beziehungen“. Andere Punkte, bei denen er für schuldig befunden wurde und die ebenfalls Bestandteil des Urteils sind, wurden nicht angefochten.
Für das Berufungsgericht bedeutet das: Es muss nun erneut prüfen, ob die angefochtenen Entscheidungen Bestand haben.
Wann genau die nächste Runde vor Gericht beginnt, ist allerdings noch offen.
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