Neuer Prozess noch nicht terminiert

Einen Termin für die Berufungsverhandlung gibt es bislang nicht. Das Berufungsgericht in Oslo hat lediglich bekannt gegeben, dass es sich mit Høibys Berufung beschäftigen wird.
Bis zum Abschluss dieses Verfahrens bleibt das Urteil vom 15. Juni deshalb vorläufig. Es ist noch nicht rechtskräftig.
Für Høiby bedeutet die Entscheidung, dass der juristische Streit weitergeht. Die beiden Vergewaltigungsfälle, in denen er verurteilt wurde, werden erneut eine zentrale Rolle spielen. Ebenso steht der Schuldspruch wegen Misshandlung in engen Beziehungen wieder zur Debatte.
Damit dürfte auch das öffentliche Interesse an dem Fall erneut groß werden.
Doch eine entscheidende Frage bleibt: Was wird das Berufungsgericht am Ende mit den angefochtenen Schuldsprüchen machen?
Entscheidung steht noch aus

Ob Høiby die bisherigen Schuldsprüche letztlich bestätigt bekommt oder ob sich im Berufungsverfahren etwas daran ändert, steht derzeit noch nicht fest.
Klar ist lediglich: Das Urteil vom 15. Juni ist noch nicht rechtskräftig. Die Berufung sorgt dafür, dass die umstrittenen Teile des Falls erneut juristisch geprüft werden.
Høiby war zu vier Jahren Haft verurteilt worden, nachdem das Gericht ihn unter anderem wegen zweier Vergewaltigungen, Misshandlung in engen Beziehungen und schwerer Körperverletzung schuldig gesprochen hatte. Von insgesamt vier Vergewaltigungsvorwürfen war er in zwei Fällen freigesprochen worden.
Nun liegt es am Berufungsgericht in Oslo, die angefochtenen Teile des Urteils erneut zu bewerten. Wann die Verhandlung stattfindet, ist noch nicht bekannt.
Der Fall Marius Borg Høiby ist damit weiterhin nicht abgeschlossen.