Die versteckte Hürde im Kleingedruckten

Steuerfrei bleiben ausschließlich die Zuschläge – also der prozentuale Aufschlag auf den Grundlohn – und das auch nur, wenn der oder die Beschäftigte eine reguläre Wochenarbeitszeit von mindestens 34 Stunden (tarifgebunden) beziehungsweise 40 Stunden (nicht tarifgebunden) überschreitet. Die reine Bezahlung der Überstunden selbst wird weiterhin voll versteuert.
Zudem greift die Begünstigung nur für die ersten 25 Prozent eines Überstundenzuschlags; liegt der Bonus höher, wird der darüberliegende Teil trotzdem besteuert. Das Ministerium argumentiert, so den Anreiz für Mehrarbeit zu setzen, ohne Arbeitgeber zur Absenkung regulärer Löhne zu verleiten.
Rechnen wir das einmal für eine typische Angestellte durch
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