Die längst fällige Auflösung: So gibt es die fast 200 Euro

Hinter dem „unentdeckten Schatz“ steckt der Posten „persönlicher Schulbedarf“ aus dem bundesweiten Bildungspaket. Für das Jahr 2026 stehen pro Kind 195 Euro bereit – 130 Euro im August zum ersten Schulhalbjahr, 65 Euro im Februar für das zweite. Anspruch haben alle Minderjährigen und jungen Volljährigen, die selbst oder deren Eltern Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.
Der Antrag ist simpel: Eine aktuelle Schulbescheinigung beim zuständigen Amt einreichen, Kreuze setzen, fertig. Das Geld wird anschließend überwiesen oder als Sachleistung ausgereicht – und kann für Bücher, Sportkleidung, Zeichenblöcke oder sogar den Laptop genutzt werden. Wer jetzt handelt, sichert sich den vollen Betrag noch rechtzeitig zum kommenden Halbjahreswechsel. Fast 200 Euro, die niemand liegenlassen sollte.
Lesen Sie weiter, indem Sie unten auf die Schaltfläche ( NÄCHSTE SEITE 》 ) klicken!