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Nur 200-Euro-Zuschuss wird kaum abgerufen – 2,5 Millionen Bürger haben Anspruch!

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Wo der Antrag scheitert

Image: AI
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Der eigentliche Knackpunkt ist der Weg zum Geld. Es existiert kein bundes­einheitliches Online-Portal, stattdessen sind Jobcenter, Stadt­verwaltungen oder Wohngeldstellen zuständig – je nach Leistung, die eine Familie bezieht. Wer Bürgergeld bekommt, stellt den Antrag meistens zusammen mit dem Haupt­bescheid, während Bezieher von Kinderzuschlag oder Wohngeld extra Formulare ausfüllen müssen.

Hinzu kommen unterschiedliche Fristen: In einigen Kommunen endet die Abgabefrist schon wenige Wochen nach Schul­beginn, andernorts genügt eine einfache Schul­bescheinigung bis Jahresende. Die Folge: Wer den richtigen Ansprechpartner verfehlt, verzichtet häufig ganz.

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