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Mehr Befugnisse: Kabinett beschließt neue Reform – Kritik wird laut

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Hackerangriffe könnten künftig aktiv bekämpft werden

Image: AI
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Besonders deutlich wird der geplante Kurswechsel bei der Bekämpfung digitaler Angriffe. BND und Verfassungsschutz sollen künftig unter bestimmten Voraussetzungen selbst Hackerangriffe durchführen können.

Dabei könnte es beispielsweise darum gehen, Daten zu verändern oder zu löschen. Als mögliches Szenario werden etwa Internetseiten oder digitale Dateien genannt, auf denen Anleitungen zum Bau von Waffen verbreitet werden. Diese könnten gezielt manipuliert werden.

Auch finanzielle Strukturen möglicher Sabotageakteure könnten ins Visier der Dienste geraten. Marc Henrichmann verweist in diesem Zusammenhang auf sogenannte Low-Level-Agenten, die für kleinere Sabotageaktionen eingesetzt werden können.

Die Bezahlung solcher Personen erfolgt nach seiner Darstellung teilweise über digitale Währungen. Wenn Nachrichtendienste entsprechende Zahlungsvorgänge unterbinden könnten, wäre eine konkrete Operation möglicherweise bereits vor ihrer Durchführung gefährdet.

Henrichmann erklärte dazu: „bekommt der Low-Level-Agent sein Geld nicht und wird auch nicht zur Tat schreiten“.

Damit zeigt sich, dass die Reform nicht ausschließlich auf klassische Spionage abzielt. Vielmehr sollen digitale Möglichkeiten genutzt werden, um potenzielle Angriffe bereits im Vorfeld zu verhindern oder laufende Operationen zu stören.

Trotz der geplanten Erweiterungen soll es allerdings Grenzen geben. Bei besonderen Gefährdungslagen dürfen sich die erweiterten nachrichtendienstlichen Maßnahmen nach Paragraf 51 des BND-Gesetzes nicht gezielt gegen das Leben oder die körperliche Unversehrtheit von Menschen richten.

Damit bleibt der deutsche Ansatz weiterhin von den Möglichkeiten einiger ausländischer Geheimdienste entfernt

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