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Mehr Befugnisse: Kabinett beschließt neue Reform – Kritik wird laut

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Nachrichtendienste sollen aktiver eingreifen dürfen

Image: AI
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Ein zentraler Bestandteil der geplanten Reform ist die Ausweitung sogenannter operativer Befugnisse. Bisher besteht die Aufgabe der deutschen Nachrichtendienste vor allem darin, Informationen zu beschaffen, auszuwerten und mögliche Gefahren frühzeitig zu erkennen.

Künftig soll sich das teilweise ändern. Die Dienste sollen unter bestimmten Voraussetzungen selbst aktiv werden können, wenn eine konkrete Bedrohung besteht. Besonders im digitalen Bereich könnte dies weitreichende Konsequenzen haben.

So ist beispielsweise vorgesehen, dass bei laufenden Cyberattacken IT-Systeme des Angreifers unschädlich gemacht werden können. Damit würde der Staat nicht mehr lediglich versuchen, einen Angriff abzuwehren, sondern könnte unter bestimmten Bedingungen auch direkt gegen die technische Infrastruktur des Angreifers vorgehen.

Auch der BND soll zusätzliche Möglichkeiten erhalten. Im Spannungs- oder Verteidigungsfall sowie bei besonderen Gefährdungslagen könnte der Auslandsnachrichtendienst künftig sogar Maßnahmen gegen Sabotage im Ausland durchführen.

Für Marc Henrichmann (CDU), Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums, ist diese Entwicklung eine notwendige Konsequenz aus der veränderten Sicherheitslage. Die militärische „Zeitenwende“ müsse aus seiner Sicht durch eine entsprechende Veränderung bei den Nachrichtendiensten ergänzt werden.

Deutschland befinde sich bereits „mittendrin in einer hybriden Auseinandersetzung mit Russland, aber auch mit anderen Akteuren“, sagte Henrichmann der Nachrichtenagentur AFP.

Deshalb müsse die Bundesregierung die Nachrichtendienste „auf die Höhe der Zeit“ bringen und „vor die Welle kommen“.

Gerade der Begriff „operative Befugnisse“ dürfte dabei noch für Diskussionen sorgen. Denn die Reform geht über eine bloße Modernisierung der technischen Ausstattung hinaus.

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