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Drei AfD-Kandidaten vor Gericht gescheitert: Sie dürfen nicht an der Wahl teilnehmen!

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Politische Signale vor dem Wahlsonntag

Image: IMAGO / Andreas Gora
Image: IMAGO / Andreas Gora

Die Landesregierung sieht sich in ihrer Linie bestätigt: Man wolle keine Extremisten an der Spitze der Verwaltung, egal ob „rechts, links oder religiös motiviert“. Bündnis 90/Die Grünen und die SPD begrüßten das Vorgehen; die CDU mahnte indes zur Besonnenheit und warnte vor übereilten Urteilen, die nach der Wahl kassiert werden könnten.

Gleichzeitig nutzt die AfD die Auseinandersetzung für ihre Kampagne. Landeschef Frank Rinck spricht von einer „Schau­prozess-Mentalität“ und ruft zur „Strafabstimmung“ gegen das „Altparteien-Kartell“ auf. Unabhängige Beobachter halten es für möglich, dass der Konflikt die Wahlbeteiligung in die Höhe treibt – jedoch mit unklarer Stoßrichtung

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