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Drei AfD-Kandidaten vor Gericht gescheitert: Sie dürfen nicht an der Wahl teilnehmen!

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Politische Signale vor dem Wahlsonntag

Image: IMAGO / Andreas Gora
Image: IMAGO / Andreas Gora

Die Landesregierung sieht sich in ihrer Linie bestätigt: Man wolle keine Extremisten an der Spitze der Verwaltung, egal ob „rechts, links oder religiös motiviert“. Bündnis 90/Die Grünen und die SPD begrüßten das Vorgehen; die CDU mahnte indes zur Besonnenheit und warnte vor übereilten Urteilen, die nach der Wahl kassiert werden könnten.

Gleichzeitig nutzt die AfD die Auseinandersetzung für ihre Kampagne. Landeschef Frank Rinck spricht von einer „Schau­prozess-Mentalität“ und ruft zur „Strafabstimmung“ gegen das „Altparteien-Kartell“ auf. Unabhängige Beobachter halten es für möglich, dass der Konflikt die Wahlbeteiligung in die Höhe treibt – jedoch mit unklarer Stoßrichtung.

Urteile fallen – drei AfD-Kandidaten endgültig draußen

Image: IMAGO / dts Nachrichtenagentur
Image: IMAGO / dts Nachrichtenagentur

Erst am heutigen Freitag fiel der lang erwartete Hammer: Drei AfD-Bewerber – Martin Sichert (Landrat Friesland), Justin Vogel (Bürgermeister Herzberg) und ein weiterer parteiinterner Hoffnungsträger aus dem Landkreis Rotenburg – scheiterten auch in letzter Instanz mit ihren Eilanträgen. Die Richter sahen „gewichtige Zweifel“ an ihrer Loyalität zur Verfassung und bestätigten die Entscheidungen der Wahlausschüsse.

Damit ist klar: Bei der Kommunalwahl Niedersachsen am 13. September wird es keinen AfD-Spitzenkandidaten in diesen Kreisen geben. Der Weg zu einer nachträglichen Wahlprüfung bleibt zwar offen, doch erst nach Auszählung der Stimmen. Für die Partei bedeutet das einen empfindlichen Rückschlag – und für die übrigen Bewerber möglicherweise einen entscheidenden Vorteil im Schlussspurt des Wahlkampfs.

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