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Drei AfD-Kandidaten vor Gericht gescheitert: Sie dürfen nicht an der Wahl teilnehmen!

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Gerichte unter Zeitdruck

Image: IMAGO / Christian Schroedter
Image: IMAGO / Christian Schroedter

Kaum lag die Entscheidung der ersten Wahlausschüsse vor, trudelten in den niedersächsischen Verwaltungsgerichten Eilanträge ein. Richterinnen und Richter standen plötzlich zwischen Wahlkalender und Grundrechtsabwägung: Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes auf der einen, Schutz der demokratischen Ordnung auf der anderen Seite.

Mehrere Senate hielten marathonartige Videoverhandlungen ab, um noch rechtzeitig vor dem Wahltermin zu entscheiden. Juristische Kommentatoren sprechen von einem „Stresstest für das Kommunalwahlrecht“, weil erstmals in so kurzer Zeit der Ausschluss von Kandidaten geprüft werden musste.

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