Gesetzliche Pflicht statt Kulanz

Das Verpackungsgesetz schreibt klar vor, dass jede Verkaufsstelle, die Einwegverpackungen vertreibt, auch zur Rücknahme verpflichtet ist – unabhängig von Größe oder Branche. Damit stehen Rossmann und dm rechtlich auf derselben Stufe wie Supermärkte oder Tankstellen.
Dennoch halten sich in Foren und sozialen Netzwerken hartnäckig Gerüchte, die Drogerieketten dürften Pfand anstandslos ablehnen. Diese Fehlinformation führt nicht nur zu Irritation, sondern verleitet Kund:innen häufig dazu, den Weg zum Supermarkt zu suchen – und dort erneut einzukaufen. Ein cleveres Verkaufsargument, aber keineswegs eine rechtliche Realität.
Lesen Sie weiter, indem Sie unten auf die Schaltfläche ( NÄCHSTE SEITE 》 ) klicken!