Wenn an einer Kreuzung Feuerwehr, Krankenwagen, Polizei und ein Zivilfahrzeug anwesend sind , stellt sich oft die Frage: Wer hat eigentlich Vorfahrt?
Auf den ersten Blick könnte man meinen, dass Einsatzfahrzeuge immer Vorfahrt haben. Die Realität ist jedoch etwas differenzierter.
Vorfahrtsfahrzeuge: Was sagt das Gesetz?
Feuerwehrfahrzeuge , Krankenwagen und Polizeifahrzeuge gelten als vorrangige Fahrzeuge von allgemeinem Interesse .
Aber Achtung:
Sie haben nur dann Priorität, wenn sie auf einen Vorfall reagieren , das heißt:
-
Blinklicht an
-
Sirene aktiviert
In diesem Fall müssen andere Verkehrsteilnehmer ihnen Vorfahrt gewähren.
Und wie sieht es mit dem zivilen Fahrzeug aus?
Wenn bei keinem Einsatzfahrzeug die akustischen und optischen Warneinrichtungen aktiviert sind, gelten für sie die gleichen Verkehrsregeln wie für alle anderen Verkehrsteilnehmer .
An einer typischen Kreuzung ohne Schilder oder Ampeln:
Es gilt die Vorfahrtsregel .
Wer fängt an?
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