Anzeige

Verbot in Cafés und Restaurants: Diese neue Regel sorgt jetzt für heftige Diskussionen

Anzeige
Anzeige

Für einen Verstoß wird zunächst ein Verwarngeld fällig.

Doch wie viel müssen Betroffene künftig tatsächlich bezahlen?

15 Euro können jetzt fällig werden

Image: AI
Image: AI

Wer innerhalb des festgelegten Fünf-Meter-Bereichs rund um die Außengastronomie still bettelt, muss zunächst mit einem Verwarngeld von 15 Euro rechnen.

Das gilt auch dann, wenn die betreffende Person niemanden anspricht oder bedrängt.

Wer die Zahlung verweigert beziehungsweise das Verwarngeld nicht bezahlt, muss mit zusätzlichen Kosten rechnen. Dann kann aus dem einfachen Verwarnvorgang ein aufwendigeres Verfahren werden.

Wichtig ist allerdings: Die neue Regelung verbietet nicht grundsätzlich jede Form des stillen Bettelns in Dortmund.

Außerhalb der festgelegten Fünf-Meter-Zone bleibt passives Betteln weiterhin erlaubt.

Auch das neue Verbot ist zunächst nicht dauerhaft angelegt. Die Regelung wurde vorerst auf ein Jahr befristet.

Anders sieht es bereits seit längerer Zeit beim sogenannten aggressiven Betteln aus.

Dieses war auch vor der neuen Vorschrift untersagt. Wer Passanten beispielsweise bedroht oder sie am Weitergehen hindert, kann mit einem Bußgeld von bis zu 50 Euro belegt werden.

Die neue Regelung erweitert damit vor allem die bisherigen Möglichkeiten der Stadt.

Lesen Sie weiter, indem Sie unten auf die Schaltfläche ( NÄCHSTE SEITE 》 ) klicken!

Anzeige

Anzeige