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Neues Gesetz könnte gegen das Grundgesetz verstoßen – jetzt wächst die Kritik

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Jetzt steht sogar die Gewaltenteilung im Raum

Image: IMAGO / Bernd Elmenthaler
Image: IMAGO / Bernd Elmenthaler

Der Wissenschaftliche Dienst kommt zu einem besonders brisanten Schluss: Eine solche Klausel könne nicht bindend sein, weil eine gesetzlich festgeschriebene Verpflichtung zur Gesetzesinitiative gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung verstoßen würde. Mit anderen Worten: Der Versuch, das Gesetz rechtlich zu stabilisieren, könnte selbst wieder verfassungsrechtlich angreifbar sein.

Das verschärft die Lage enorm. Denn damit steht nicht nur eine einzelne Regel infrage, sondern die Methode, mit der politische Unsicherheiten überbrückt werden sollten. Aus einem Schutzmechanismus wird plötzlich ein möglicher Schwachpunkt. Und genau das lässt das ganze Vorhaben noch fragiler erscheinen, als es zunächst wirkte.

Doch damit endet die Kritik noch nicht – denn neben dem Grundgesetz rückt nun auch eine zweite juristische Ebene in den Blick.

Nicht nur Karlsruhe, auch Europa könnte zum Problem werden

Zusätzlich zu den verfassungsrechtlichen Einwänden gibt es laut Gutachten auch Zweifel daran, ob das Gesetz mit europäischen Vorgaben vereinbar ist. Genannt wird unter anderem die Gebäuderichtlinie der EU. Damit weitet sich der Konflikt aus: Es geht nicht mehr allein darum, ob das Gesetz in Deutschland hält, sondern auch darum, ob es europarechtlich sauber aufgestellt ist.

Hinzu kommen praktische Unsicherheiten bei der vorgesehenen stärkeren Nutzung alternativer Brennstoffe. Denn wenn grüne Öle und Gase nicht verlässlich in ausreichender Menge verfügbar sind, gerät das Modell auch in der Umsetzung unter Druck. Ein Gesetz, das rechtlich und praktisch zugleich Fragen aufwirft, verliert schnell den Eindruck von Stabilität – und genau das scheint hier zu passieren.

Die eigentliche Zuspitzung folgt aber erst zum Schluss: Denn juristische Zweifel bleiben selten folgenlos.

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